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   VG Hamburg, 11.11.1986 - 11 VG 1000/85   

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https://dejure.org/1986,3844
VG Hamburg, 11.11.1986 - 11 VG 1000/85 (https://dejure.org/1986,3844)
VG Hamburg, Entscheidung vom 11.11.1986 - 11 VG 1000/85 (https://dejure.org/1986,3844)
VG Hamburg, Entscheidung vom 11. November 1986 - 11 VG 1000/85 (https://dejure.org/1986,3844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Entzug der richterlichen Erörterung der Beschlüsse von Untersuchungsausschüssen; Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Grundgesetzes durch einen Untersuchungsausschuss; Einschlägigkeit einer abdrängenden Rechtswegzuweisung auf Grund einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1568
  • NVwZ 1987, 626 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Hamburg, 27.03.2014 - 8 E 1256/14

    Kein Anspruch eines Betroffenen gegen den Parlamentarischen

    Sie bezieht sich damit auf diejenigen Beschlüsse, die das Ergebnis der Untersuchung feststellen (VG Hamburg, Urt. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1568; Beschl. v. 4.2.2014, 5 E 153/14, S. 7 BA; Geis, in: Isensee/Kirchhof [Hrsg.], Handbuch des Staatsrechts, Band 111, 3. Auflage 2005, § 55. Untersuchungsausschuss, Rn. 62; siehe auch Klein, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Stand: 45. EL, August 2005, Art. 44 Rn. 234; Glauben, a.a.O., Rn. 188).

    Der Umfang der Beteiligungsrechte, die sich aus der Betroffenheit eines Bürgers ergeben, kann gerichtlich geklärt werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2014, 3 Bs 46/14, S. 6 BA), weil die Verweigerung dieser Rechte unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber dem Bürger entfaltet (VG Hamburg, Urt. v. 11.11.1986, NJW 1987 1568; siehe auch Geis, a.a.O.: "kein rechtsfreier Raum für verfahrensleitende Beschlüsse").

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

    Diese Bestimmung bezieht sich damit nur auf diejenigen Beschlüsse, die das Ergebnis der Untersuchung feststellen, nicht dagegen auf solche Maßnahmen, die unmittelbar Rechtswirkungen gegenüber den Staatsbürgern entfalten (VG Hamburg, Urt. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1568).
  • VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Dies setzt zwar voraus, dass der Betroffene selbst so frühzeitig geladen bzw. benachrichtigt ist, dass entsprechende zeitliche Dispositionen des Beistands nach dem normalen Verlauf der Dinge möglich sind (vgl. hierzu VG Hamburg NJW 87, 1568).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

    Diese Bestimmung bezieht sich damit nur auf diejenigen Beschlüsse, die das Ergebnis der Untersuchung feststellen, nicht dagegen auf solche Maßnahmen, die unmittelbar Rechtswirkungen gegenüber den Staatsbürgern entfalten (VG Hamburg, Urt. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1568).
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